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gebaeudetechnik:hinweis_text_fuer_lv_versand

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 + --- //[[walter.kr1@googlemail.com|Walter]] 2026/01/16 11:02//
 +Sämtliche Maße sind vom Unternehmenden eigenverantwortlich am Bau zu prüfen.
 +Alle Werkpläne sind nur in Verbindung mit den gültigen Schal- und Bewehrungsplänen der Tragwerksplanung, sowie
 +den Durchbruchsplänen der Fachplanung gültig und/oder den ergänzenden Angaben.
 +Dehnungsfugen sind nach Angabe Tragwerksplanung auszuführen.
 +Das ausführende Unternehmen ist verpflichtet, den:die Auftraggeber:in auf etwaige Unstimmigkeiten der
 +Ausführungsunterlagen hinzuweisen (VOB, § 3.3).
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 +Noch ein kurzer Hinweis: Als Auftragnehmer seid ihr gemäß VOB Teil B verpflichtet, die Leistung in eigener Verantwortung auszuführen. Vorgaben, wie sie in der Checkliste abgefragt werden, müssen nach VOB Teil C rechtzeitig an den Auftraggeber übermittelt werden.
 +Für die Zukunft ist es daher unerlässlich, dass entsprechende Anforderungen frühzeitig an uns kommuni-ziert werden. Rückfragen zur Bodenvorbereitung zwei Tage vor der geplanten Lieferung lassen sich in dieser Form nicht mehr kurzfristig beantworten. Auch Viessmann sollte künftige Rückfragen mit entsprechendem Vorlauf stellen, um Verzögerungen im Ablauf zu vermeiden.
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  --- //[[walter.kr1@googlemail.com|Walter]] 2025/12/11 10:59//  --- //[[walter.kr1@googlemail.com|Walter]] 2025/12/11 10:59//
 Der Auftragnehmer bestätigt mit Vertragsabschluss, dass ihm sämtliche von uns bereitgestellten Grundrisszeichnungen einschließlich der vollständigen Leitungsführung vorliegen. Er ist verpflichtet, sich mit diesen Unterlagen umfassend auseinanderzusetzen und sie der Planung sowie der Ausführung zugrunde zu legen. Der Auftragnehmer bestätigt mit Vertragsabschluss, dass ihm sämtliche von uns bereitgestellten Grundrisszeichnungen einschließlich der vollständigen Leitungsführung vorliegen. Er ist verpflichtet, sich mit diesen Unterlagen umfassend auseinanderzusetzen und sie der Planung sowie der Ausführung zugrunde zu legen.
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