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HOAI Schnellrechner

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Überschrift

HOAI §55 Leistungsbild Technische Ausrüstung

Aus <https://dejure.org/gesetze/HOAI/55.html>

Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3) Grundleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Besondere Leistungen, Objektliste

Aus <https://www.gesetze-im-internet.de/hoai_2013/anlage_15.html>

Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung (Technische Ausrüstung)

Rechtsgrundlage: HOAI §55, Anlage 15 Leistungsbild: Technische Ausrüstung

Die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) umfasst die detaillierte Durcharbeitung der technischen Anlagen auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4. Ziel ist eine ausführungsreife Planung unter Berücksichtigung der integrierten Fachplanungen.

Grundleistungen

a) Ausführungsplanung

Leistungsphasen 3 und 4

b) Technische Durcharbeitung und Abstimmung

technischen Anlagen und Anlagenteile

abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad

sowie der GA-Funktionslisten

Fachplanern

c) Schlitz- und Durchbruchsplanung

d) Terminplanung

e) Fortschreibung nach Ausschreibung

Ausschreibungsergebnisse

Objektplaners

Unternehmen

f) Prüfung von Ausführungsunterlagen

Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung

Besondere Leistungen (Beispiele)

Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung

Maschinen (Maschinenanschlussplanung) mit besonderem Aufwand

  (z. B. Produktionseinrichtungen)
* Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand (z. B. Sichtbeton oder Fertigteile)
* Mitwirkung bei Detailplanungen mit besonderem Aufwand
  (z. B. Wandabwicklungen in hochinstallierten Bereichen)
* Anfertigen von allpoligen Stromlaufplänen

Quellen