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HOAI Schnellrechner
Überschrift
HOAI §55 Leistungsbild Technische Ausrüstung
Aus <https://dejure.org/gesetze/HOAI/55.html>
Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3) Grundleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Besondere Leistungen, Objektliste
Aus <https://www.gesetze-im-internet.de/hoai_2013/anlage_15.html>
Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung (Technische Ausrüstung)
Rechtsgrundlage: HOAI §55, Anlage 15 Leistungsbild: Technische Ausrüstung
Die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) umfasst die detaillierte Durcharbeitung der technischen Anlagen auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4. Ziel ist eine ausführungsreife Planung unter Berücksichtigung der integrierten Fachplanungen.
Grundleistungen
a) Ausführungsplanung
- Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der
Leistungsphasen 3 und 4
- Stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung
- Berücksichtigung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen
- Planung bis zur ausführungsreifen Lösung
b) Technische Durcharbeitung und Abstimmung
- Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der
technischen Anlagen und Anlagenteile
- Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner
abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad
- einschließlich Dimensionen
- keine Montage- oder Werkstattpläne
- Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen
sowie der GA-Funktionslisten
- Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen
Fachplanern
c) Schlitz- und Durchbruchsplanung
- Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen
d) Terminplanung
- Fortschreiben des Terminplans
e) Fortschreibung nach Ausschreibung
- Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der
Ausschreibungsergebnisse
- Berücksichtigung der dann vorliegenden Ausführungsplanung des
Objektplaners
- Übergabe der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden
Unternehmen
f) Prüfung von Ausführungsunterlagen
- Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden
Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung
Besondere Leistungen (Beispiele)
- Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf
Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung
- Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von beigestellten Betriebsmitteln und
Maschinen (Maschinenanschlussplanung) mit besonderem Aufwand
(z. B. Produktionseinrichtungen) * Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand (z. B. Sichtbeton oder Fertigteile) * Mitwirkung bei Detailplanungen mit besonderem Aufwand (z. B. Wandabwicklungen in hochinstallierten Bereichen) * Anfertigen von allpoligen Stromlaufplänen
