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gebaeudetechnik:hoai

https://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1144

HOAI Schnellrechner

Überschrift

HOAI §55 Leistungsbild Technische Ausrüstung

Aus <https://dejure.org/gesetze/HOAI/55.html>

Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3) Grundleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Besondere Leistungen, Objektliste

Aus <https://www.gesetze-im-internet.de/hoai_2013/anlage_15.html>

Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung (Technische Ausrüstung)

Rechtsgrundlage: HOAI §55, Anlage 15 Leistungsbild: Technische Ausrüstung

Die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) umfasst die detaillierte Durcharbeitung der technischen Anlagen auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4. Ziel ist eine ausführungsreife Planung unter Berücksichtigung der integrierten Fachplanungen.

Grundleistungen

a) Ausführungsplanung

  • Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der

Leistungsphasen 3 und 4

  • Stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung
  • Berücksichtigung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen
  • Planung bis zur ausführungsreifen Lösung

b) Technische Durcharbeitung und Abstimmung

  • Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der

technischen Anlagen und Anlagenteile

  • Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner

abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad

  • einschließlich Dimensionen
  • keine Montage- oder Werkstattpläne
  • Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen

sowie der GA-Funktionslisten

  • Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen

Fachplanern

c) Schlitz- und Durchbruchsplanung

  • Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen

d) Terminplanung

  • Fortschreiben des Terminplans

e) Fortschreibung nach Ausschreibung

  • Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der

Ausschreibungsergebnisse

  • Berücksichtigung der dann vorliegenden Ausführungsplanung des

Objektplaners

  • Übergabe der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden

Unternehmen

f) Prüfung von Ausführungsunterlagen

  • Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden

Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung

Besondere Leistungen (Beispiele)

  • Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf

Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung

  • Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von beigestellten Betriebsmitteln und

Maschinen (Maschinenanschlussplanung) mit besonderem Aufwand

  (z. B. Produktionseinrichtungen)
* Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand (z. B. Sichtbeton oder Fertigteile)
* Mitwirkung bei Detailplanungen mit besonderem Aufwand
  (z. B. Wandabwicklungen in hochinstallierten Bereichen)
* Anfertigen von allpoligen Stromlaufplänen

Quellen

gebaeudetechnik/hoai.txt · Zuletzt geändert: von vitalij