Guten Tag Herr Mund,
wie letzte Woche abgesprochen:
Schachtausführung Übergabe-, Revisions- und Reinigungsschacht aus Betonringen mit einem Durchmesser von 1,0 m und einer Wandstärke von mindestens 60 mm. Tiefe bis 3,0 m. Betonringe in Dichtmörtel versetzen. Herstellen der Fundamentplatte aus Ortbeton oder Betonring mit Boden. Stöße innen verfugen Ausbildung der Schachtsohle als offenes Gerinne aus Steinzeug. Konus 80/60 Ausgleichsringe nach Bedarf Schachtabdeckung: BEGU-Abdeckung Klasse B, dicht gegen Kanalgase. Liefern und Herstellen eines Sammelschachtes. Tiefe ca. 110 cm mit offenem Gerinne in einem Winkel von 150° aus Steinzeughalbschale und Flachklinker, 1x DN 150 auf DN 150
Hallo Herr Schultz,
leider ist es eine Strikte Anweisung von oben in unserer Firma was die Prüfung und Freigabe von Zeichnungen angeht.
VOB Teil B §4 Ausführung Der Auftragnehmer hat die Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen. Dabei hat er die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu beachten. Es ist seine Sache, die Ausführung seiner vertraglichen Leistung zu leiten und für Ordnung auf seiner Arbeitsstelle zu sorgen.
Eine Prüfung und Freigabe von Plänen unsererseits gehört nach VOB zur besonderen Leistung und kann von uns gegen Vergütung ausgeführt werden.
